Rechnungen erstelle ich gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH 85, die von Privatkassen und Zusatzversicherungen erstattungsfähig sind. Ihre Vertragsbedingungen mit der Versicherung entscheiden über den Umfang der Erstattung.
Bei Selbstzahlern berechnet sich das Honorar nach dem Zeitaufwand der Behandlung, eine Stunde à 75 Euro.
Meine Leistungen sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 A USTG.